Mit dem Sparverhalten die Zuteilung beeinflussen
Wer sich durch das Ansparen auch kleinerer Beträge ein ansehnliches Kapital zulegen möchte und sich gleichzeitig ein zinsgünstiges Immobiliendarlehen sichern will, sollte sich für einen Bausparvertrag entscheiden. Hierbei bietet sich die Möglichkeit, lange, bevor man sich entschieden hat, in eine eigene Immobilie zu investieren, für ein späteres Kauf- oder Bauvorhaben anzusparen.
Die Bausparsumme bildet den Betrag, über den der Bausparvertrag abgeschlossen wird und bei Zuteilung zur Auszahlung kommt.
Voraussetzung dafür ist ein angespartes Mindestguthaben und eine entsprechend hohe Zielbewertungszahl.
Das Bausparguthaben setzt sich dabei zusammen aus den Guthabenzinsen, allen geleisteten Einzahlungen, einem eventuell vergebenen Zinsbonus sowie allen Prämien aus der staatlichen Bausparförderung.
Nach Ablauf der Bindungsfrist oder nach Zuteilung bei einer wohnwirtschaftlichen Verwendung werden Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage dem Bausparguthaben zugerechnet.
Zudem haben Bausparer die Möglichkeit, jederzeit ihren Vertrag erhöhen zu lassen, wobei zu bedenken ist, dass ab dem jeweiligen Zeitpunkt der Erhöhung eine Zuteilungssperrfrist von einem Jahr gilt. Auch die zum Erhöhungsdatum vorliegende Bewertungszahl wird dann auf die erhöhte Bausparsumme umgerechnet.
Die Höhe der Sparleistung ist beim Bausparen das entscheidende Kriterium für die Zuteilung des Baugeldes. Nicht nur die Höhe der angesparten Leistungen ist dabei von großer Bedeutung, sondern auch die Dauer der Sparzeit.
Zu bestimmten, festgesetzten Bewertungsstichtagen werden beide Kriterien anhand einer Kennziffer erfasst und bewertet. Ist eine bestimmte Zielbewertungszahl erreicht, gilt der Bausparvertrag als zuteilungsreif.
Um in den Genuss der Zuteilung zu kommen, muss der Vertrag vorab bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Nach einer Mindestlaufzeit von 18 Monaten muss der Bausparer einen Zuteilungsantrag stellen und sein Mindestguthaben sollte 40 bis 50 Prozent der gesamten Bausparsumme aufweisen.
Sollte nach Antragstellung auf Zuteilung der Bausparvertrag zum gewünschten Bewertungsstichtag nicht zur Zuteilung kommen, nimmt er, ohne dass ein neuer Antrag erforderlich ist, erneut an weiteren Zuteilungshandlungen teil, bis von Seiten der Bausparkasse eine Einwilligung erfolgt.
In der Regel fallen die Bewertungsstichtage jeweils auf den letzten Tag des Monats, wobei der Zeitraum zwischen diesem und dem endgültigen Zuteilungstermin acht Wochen beträgt.
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